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Mit dem Grundsicherungsgeld ändern sich einige wichtige Regelungen. Sie müssen nicht zwingend aufgrund der Umstellung von Bürgergeld auf Grundsicherungsgeld einen neuen Antrag stellen. Viele Leistungen bleiben bestehen, entscheidend bleibt der jeweilige Bescheid. Neu sind vor allem Änderungen bei der Arbeitsvermittlung, den Mitwirkungspflichten sowie der Prüfung von Vermögen und Wohnkosten. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick – verständlich erklärt und übersichtlich zusammengefasst.
Das Grundsicherungsgeld soll weiterhin den Lebensunterhalt sichern. Das Jobcenter bleibt zuständig und begleitet Menschen, die Unterstützung brauchen. Viele Leistungen des bisherigen Bürgergeldes bleiben bestehen. Neu sind vor allem Regelungen zur Arbeitsvermittlung, Mitwirkung sowie zur Prüfung von Vermögen und Wohnkosten. Der Fokus liegt künftig stärker auf einer schnellen Vermittlung in Arbeit. Gleichzeitig gewinnen die aktive Mitwirkung, das Einhalten von Terminen und das fristgerechte Einreichen von Nachweisen an Bedeutung.
Darauf sollten Sie achten
Beantragen Sie erstmals Grundsicherungsgeld?
Das Grundsicherungsgeld wird – wie bisher das Bürgergeld – beim zuständigen Jobcenter beantragt. Der Antrag kann online über die Seite der Bundesagentur für Arbeit , persönlich vor Ort oder schriftlich gestellt werden.
Beziehen Sie bereits Bürgergeld?
Dann müssen Sie wegen der Umstellung auf das Grundsicherungsgeld in der Regel keinen neuen Antrag stellen. Bereits erlassene Bescheide gelten zunächst weiter und bestehende Leistungsfälle werden schrittweise auf das Grundsicherungsgeld umgestellt.
Wichtig bleibt: Teilen Sie Änderungen Ihrer persönlichen oder finanziellen Situation zeitnah dem Jobcenter mit. Halten Sie Termine und Mitwirkungspflichten weiterhin ein. Reichen Sie erforderliche Unterlagen und Nachweise fristgerecht ein.
Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Unterstützung erhaltenMit dem Grundsicherungsgeld werden einige Pflichten wichtiger. Wer Termine einhält, Änderungen rechtzeitig mitteilt und wichtige Unterlagen sorgfältig aufbewahrt, kann dazu beitragen, dass Leistungen ohne Verzögerungen bearbeitet werden. Bestimmt haben Sie dazu Fragen, wir helfen Ihnen weiter:
Auch mit dem Grundsicherungsgeld bleiben berufliche Weiterbildungen ein wichtiger Baustein auf dem Weg in Arbeit. Zwar steht die schnelle Vermittlung künftig stärker im Vordergrund. Wenn eine Weiterbildung Ihre Chancen auf eine nachhaltige Beschäftigung verbessert, kann sie weiterhin gefördert werden. Auch mit dem Grundsicherungsgeld können Weiterbildungen weiterhin gefördert werden. Welche Förderungen für Sie infrage kommen, besprechen wir gerne mit Ihnen.
Jetzt informieren

Die Mehrbedarfe stehen sowohl Ihnen als direkte Bezieher:in von Grundsicherungsgeld als auch Ihren Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft zu. Der Mehrbedarf gleicht die erhöhten Aufwendungen aus, die typischerweise mit dem zugrunde liegenden Sachverhalt verbunden sind. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden weiterhin übernommen, soweit sie angemessen sind. Neu ist, dass die Angemessenheit künftig grundsätzlich bereits zu Beginn des Leistungsbezugs geprüft wird.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Mehrbedarf haben, können Sie sich gerne an das zuständige Amt wenden und sich dort beraten lassen oder unseren Infopoint kontaktieren. Zudem finden Sie hier einen Grundsicherungsgeld-Rechner.
Schwangere können ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf erhalten. Dieser wird zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt und soll die erhöhten Ausgaben während der Schwangerschaft ausgleichen. Der Anspruch besteht auch im Grundsicherungsgeld weiterhin. Informieren Sie Ihr Jobcenter frühzeitig und reichen Sie die erforderlichen Nachweise ein.
Alleinerziehende können – abhängig von der Anzahl und dem Alter ihrer Kinder – einen Mehrbedarf erhalten. Die Höhe richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen. Auch mit dem Grundsicherungsgeld bleibt dieser Anspruch bestehen.
Menschen mit Behinderungen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Mehrbedarf erhalten, beispielsweise wenn sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beziehen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüft das zuständige Jobcenter.
Wenn aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung erforderlich ist, kann ein Mehrbedarf gewährt werden. Voraussetzung ist in der Regel eine entsprechende ärztliche Bescheinigung, die beim Jobcenter eingereicht wird.

Wenn Sie Grundsicherungsgeld erhalten, können die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung weiterhin übernommen werden. Neu ist: Die bisherige Karenzzeit entfällt. Das bedeutet, dass das Jobcenter die Angemessenheit Ihrer Wohnkosten künftig grundsätzlich bereits ab Beginn des Leistungsbezugs prüft. Welche Wohnkosten als angemessen gelten, richtet sich nach den Vorgaben Ihres zuständigen Jobcenters. Sollten Ihre Wohnkosten die geltenden Angemessenheitsgrenzen überschreiten, informiert Sie Ihr Jobcenter über das weitere Vorgehen. Wenn sich Ihre Wohnsituation ändert, beispielsweise durch einen Umzug oder eine Änderung der Mietkosten, sollten Sie Ihr Jobcenter frühzeitig informieren.
Das Grundsicherungsgeld ersetzt ab dem 1. Juli 2026 schrittweise das bisherige Bürgergeld. Es bleibt die staatliche Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln decken können. Geändert haben sich vor allem die Regelungen zur Arbeitsvermittlung, Mitwirkung sowie zur Prüfung von Vermögen und Wohnkosten.
Nein. Wenn Sie bereits Bürgergeld beziehen, müssen Sie allein wegen der Umstellung auf das Grundsicherungsgeld in der Regel keinen neuen Antrag stellen. Bestehende Leistungsfälle werden schrittweise auf das Grundsicherungsgeld umgestellt. Änderungen Ihrer persönlichen oder finanziellen Situation müssen Sie dem Jobcenter jedoch weiterhin mitteilen.
Die wichtigsten Änderungen betreffen den stärkeren Fokus auf die Vermittlung in Arbeit, verbindlichere Mitwirkungspflichten, die frühere Prüfung von Vermögen und Wohnkosten sowie angepasste Regelungen bei Pflichtverletzungen. Viele Leistungen bleiben jedoch bestehen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ja. Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung werden weiterhin übernommen. Neu ist, dass die Angemessenheit künftig grundsätzlich bereits ab Beginn des Leistungsbezugs geprüft wird.
Wenn Sie Grundsicherungsgeld beziehen und einen Umzug planen, sollten Sie sich vorab mit Ihrem Jobcenter abstimmen. So kann geprüft werden, ob die neue Wohnung hinsichtlich Größe und Kosten angemessen ist.
Übersteigen Ihre Wohnkosten die geltenden Angemessenheitsgrenzen, informiert Sie Ihr Jobcenter über die nächsten Schritte. Ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden können, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Ja. Weiterbildungen bleiben auch mit dem Grundsicherungsgeld möglich. Künftig steht jedoch die schnelle Vermittlung in Arbeit stärker im Vordergrund. Wenn eine Weiterbildung Ihre Chancen auf eine nachhaltige Beschäftigung verbessert, kann sie weiterhin gefördert werden.
Wer Grundsicherungsgeld erhält, muss aktiv an der Arbeitsmarktintegration mitwirken. Dazu gehört beispielsweise, Termine beim Jobcenter wahrzunehmen, auf Schreiben zu reagieren, vereinbarte Schritte einzuhalten und erforderliche Nachweise fristgerecht einzureichen.
Bei Fragen zum Grundsicherungsgeld hilft Ihnen Ihr zuständiges Jobcenter weiter. Auch unsere Coaches unterstützen Sie gerne dabei, die neuen Regelungen besser zu verstehen und Ihre nächsten Schritte zu planen. Nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf.
Diese Seite wurde auf Grundlage der Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie der Bundesagentur für Arbeit erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Bei individuellen Fragen unterstützen wir Sie gerne.
